Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen von LT-Autocenter GmbH / Wohnmobil-Station
Kaution
Während der Mietzeit muss eine Kaution von € 1.200,- hinterlegt werden. Bei Abschluss der Kautions – Versicherung reduziert sich diese auf € 500,-. Nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeuges, wird dieser Betrag zurückerstattet.
Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe der Fahrzeuge erfolgt Montag – Freitag, 14:00 – 17:00 Uhr, die Rückgabe erfolgt Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir pro Stunde € 90,- zusätzlich. Samstags, Sonn- und Feiertags machen wir keine Übergaben und Rücknahmen. Sie möchten oder können das Fahrzeug nur außerhalb
der genannten Zeiten zurückgeben oder abholen, dann sprechen Sie uns an. Gegen eine Pauschale ist dies ggf. möglich.
Das angemietete Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl vom Mieter als auch Vermieter zu unterzeichnen ist. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Ansonsten fallen Kosten für das vollständige Befüllen des Tanks an zzgl. einer Tankpauschale von 25€.
Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages, jedoch spätestens 10 Tage danach, sind 50 % des Mietbetrages als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Fahrzeugabholung beim Vermieter eingegangen sein. Eine Komplettzahlung vorab, oder die Bezahlung vorab bei uns auf dem Gelände ist nach Absprache natürlich auch möglich. Sollte die Buchung innerhalb der nächsten 14 Tage sein, so ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Mietpreise
Die Mietpreise schließen ein:
- Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.
- Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung und Mobilitätsschutz vom Hersteller
- Teilkaskoversicherung mit € 500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu
tragen) - Vollkaskoversicherung mit € 1.200,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall (ist vom Mieter zu
tragen) - Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall, bei
grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens. - Bei Reisemobilmieten bis 14 Miettagen sind 250 km pro Tag gebührenfrei. Bei einer
Mietzeit von mehr als 14 Tagen sind 350 km pro Miettag gebührenfrei. Jeder MehrKilometer kostet € 0,29.
Insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters.
Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nach dem Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 10 Tagen ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des voraussichtlichen Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Mehr als 50 Tage vor 1.Miettag 20 %. Vom 50. bis zum 15. Tag vor dem 1. Miettag 50 % und weniger als 15 Tage vor 1. Miettag 80 %. Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Mindestalter und Führerscheinbesitz
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit einem Jahr besitzen.
Beschädigungen & Ersatzfahrzeug
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen.
Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadenausgleich verpflichtet.
Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erhalten.
Untersagungen/Beförderungsverbot
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug an motorsportlichen Veranstaltungen und zu Fahrzeugtests zu benutzen. Es ist auch untersagt das Fahrzeug außerhalb befestigter Straßen (Offroad) zu nutzen. Sofern keine anderen Absprachen getroffen, steht das Fahrzeug nicht zu Festivals jeglicher Art zur Verfügung. Die Genehmigung bedarf der Schriftform. Des Weiteren ist untersagt das Dach des Wohnmobils zu betreten.
Mängel des Fahrzeugs
Schadensansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Fahrzeug oder seiner Ausstattung, gehen zu Lasten des Mieters und sind unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Schadensansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
Reparatur
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden dem Mieter durch den Vermieter erstattet, gegen Vorlage der original Rechnung sowie der ausgetauschten defekten Teile, soweit nicht der Mieter selbst für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Auslandsfahrten
Das Reisen ist ausschließlich innerhalb der EU und in die Schweiz erlaubt. Reisen in außereuropäische Länder schließt der Vermieter aus. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell verboten.
Ebenso verboten sind Fahrten in folgende Länder:
- Kosovo
- Marokko
- Moldawien
- Türkei
- Russland
- Ukraine
- Weißrussland
Übergabepauschale
Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für die Propangasfüllung (eine neue Flasche, sowie eine benutzte), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien und den Schutzbrief.
Reinigungsgebühren
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und sauber zurückgenommen. Falls die Reinigung bei Rückgabe eines Fahrzeuges vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren erhoben:
- Außenreinigung € 120,-
- Innenreinigung € 120,-
- WC-Reinigung € 150,-
Bei starker Verschmutzung wird der entsprechende Zeitaufwand abgerechnet.
Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten! (Bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 200,- der Kaution einbehalten) Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach Absprache mit der Vermietstation und gegen Aufpreis möglich.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Vermieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Kontakt
Telefon
0721 61937980
Standort
Durmersheimer Str. 27
76316 Malsch
info@wohnmobil-station.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr: Nach Absprache
Sa - So: Nach Absprache